Seit vielen Jahren ist die IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO der gewerberechtlich zwingend gebotene Einstieg in die regulierte Bewachungstätigkeit, einige wenig relevante Ausnahmen hier vernachlässigt. Rechtlich gesehen benötigt man dafür keine geregelte Prüfungsvorbereitung, Teilnahme entscheidet. Die Prüfung selbst ist theoretisch ausgerichtet und enthält, seit Jahren kritisiert, keine dienstkundlichen Themen, nichts zur Bewachung, zur Streifentätigkeit, zum Postendienst, zum Revier- und Interventionsdienst und den weiteren Einsatzrichtungen. Dementsprechend ausgerichtet sind die sehr unterschiedlich in Umfang und Inhalt gestalteten Vorbereitungskurse und mit 50 % hat man die Prüfung bestanden. Das bedeutet allerdings auch, 40-50 % Wissen fehlen und trotzdem liegt die Durchfallquote deutschlandweit über 50 %. Die stille Hoffnung der Sicherheitswirtschaft ruht auf dem neuen Sicherheitsdienstleistungsgesetz, aber da gibt es derzeit noch nicht einmal einen diskutierten Entwurf und offen ist, ob sich damit an der Basisqualifizierung etwas spürbar und marktgerecht ändert. Für die nachfolgend mögliche erste echte Qualifizierung, der Geprüften Schutz und Sicherheitskraft (IHK) benötigt man dann zwei Jahre Berufserfahrung und danach einen delegierungsfreundlichen Arbeitgeber, dem erst einmal eine Sicherheitskraft samt Ausbildungskosten fehlt. ⇒ ⇒ ⇒

Die Ausbildung mit Perspektive wäre die Servicekraft oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit, derzeit ca. 4 % aller Sicherheitsmitarbeiter besitzen diesen Berufsabschluss, die „kleinen Götter“ im Unternehmen. Laut Erhebung soll es mehr Umschüler als Erstauszubildende geben, aber die Zahl der in der Regel geförderten Umschüler ist stetig abnehmend. Das liegt wohl auch an der hohen Abbrecheranzahl und sicher auch anderen Gründen, hier zählt nur das Ergebnis. Es fehlen qualifizierte Sicherheitsmitarbeiter, deren Bedarf steigt aber.

Die Bundesagentur für Arbeit hat unter diesen Aspekten eine geförderte Teilqualifikation zur Servicekraft oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit entwickelt. Damit wird unabhängig vom Endergebnis immer ein Ziel erreicht, eine höhere und marktgerechtere Qualifikation. Entweder führen die sechs Module der Teilqualifikation zur Externenprüfung und damit zum Berufsabschluss in selbst gewählten und marktangepassten Schritten oder mit der TQ 1 mit dem Ziel, Personen und Objekte zu schätzen, ist zumindest eine weit über der IHK-Sachkundeprüfung liegende Basisqualifikation erreicht, auch wenn die weiteren Module nicht absolviert werden. Dies findet auch tarifrechtlich Anerkennung, inhaltlich nähert sich dieser 1. Abschluss der Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft.

ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin hat deshalb die Teilqualifikation TQ 1 AZAV-zugelassen und wird sie nunmehr regelmäßig durchführen, nächste Eröffnung am 13.07.2020.

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