Sicherheitsfachschule in Berlin   *   Tel.: +49 (030) 981 953 76   *   E-Mail: bildung@roteiv.de

Weshalb Teilqualifikation anstatt IHK-Sachkundeprüfung?

Bei einer Teilqualifikation zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“, beginnend mit der TQ1 „Personen- und Objektschutz“, besteht die Möglichkeit einer schrittweisen Qualifikation bis zum Berufsabschluss. Das muss aber nicht das primäre Ziel sein, es ist eine Möglichkeit! Dieser erste Schritt beinhaltet beim ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin die IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO und ein umfangreiches Dienstkunde-Modul auf dem Niveau der Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft. Damit verfügen Sie im Vergleich zur IHK-Sachkundeprüfung, die ohne geprüfte Dienst- und Fachkunde ist, über wesentlich umfangreichere Grundlagen für einen erfolgreichen Start in einem neuen Berufsumfeld. Für Ihre Entwicklung als Sicherheitsfachkraft ist es sehr förderlich, wenn Sie von Anbeginn über marktrelevantes Dienstkundewissen verfügen. ⇒ ⇒ ⇒

ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin hat neue Qualifizierungen im Angebot

Es scheint auch in diesem Jahr nicht´s zu werden mit dem Sicherheitsdienstleistungsgesetz und damit mit rechtsverbindlichen Orientierungen für eine marktgerechte Entwicklung alter und neuer Sicherheitsqualifizierungen. Der Markt lässt sich aber von den Problemen der Regierung auf diesem Gebiet nicht beeindrucken, er fordert angepasste Aus- und Weiterbildungen, darunter zuerst anspruchsvollere Gewerbezugangsqualifizierungen über dem Niveau der derzeitigen Ansprüche des § 34a GewO. Die Rechtslage zwingt die Sicherheitswirtschaft aber, bis zu Veränderungen mit der IHK-Sachkundeprüfung ohne vorgeschriebene Prüfungsvorbereitung und der Unterrichtung mit 40 Anwesenheitsstunden zu leben. Insoweit ist es verständlich, dass sich um die IHK-Sachkundeprüfung diverse Fachqualifizierungen entwickelt haben. Insbesondere die Lücke zwischen IHK-Sachkundeprüfung ohne Dienstkunde und der Berufsausbildung bzw. Umschulung zur Servicekraft und Fachkraft für Schutz und Sicherheit gilt es zu schließen. Dabei besteht natürlich die Gefahr, und das wird seit Jahren bestätigt, dass sehr umfangreiche und oft wenig marktgerechte möglichst geförderte Qualifizierungen mit integrierter IHK-Sachkundeprüfung entwickelt werden. Makaber wird es dann, wenn sich in einer zugelassenen Bildungsmaßnahme die GSSK „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)“ gleich nach der IHK-Sachkundeprüfung anschließt. Da in der Regel beim Berufszugang die geforderten 2 Jahre Berufspraxis in einer Sicherheitstätigkeit fehlen, kann die GSSK nicht zeitnah geprüft werden und es fehlt die dort vorausgesetzte Berufserfahrung.

Eine prüfenswerte Alternative zu Eigenentwicklungen sind die Teilqualifizierungen  ⇒  ⇒  

Ohne neues Sicherheitsdienstleistungsgesetz sind nachhaltige Entwicklungen mit Perspektive mit zusätzlichen Risiken verbunden

Bereits von der vorigen Regierung angekündigt, wartet die Sicherheitswirtschaft immer noch auf ein erstes Sicherheitsdienstleistungsgesetz, mit dem auch die im Gewerberecht geregelten Zugangs- und Qualifizierungsbedingungen neu und voraussichtlich besser geregelt werden sollen. Letztlich geht es auch um den genannten § 34a GewO, der zunehmenden Entwicklung hemmt. Darunter auch der Bildungsbereich. Ohne neue rechtliche Vorgaben sind alle Entwicklungen lageangepasster Qualifizierungen risikobehaftet. Keiner kann voraussehen, was in dieser Richtung ein neues Gesetzt fordert. Weiter wie bisher, nur mit neuen Tieln, oder eine echte Entwicklung mit Nachhaltigkeit.Es besteht sicher Übereinstimmung, dass eine Unterrichtung von 40 Stunden ohne Prüfung keine ausreichende Zugangsqualifizierung mehr ist. Aber auch die IHK-Sachkundeprüfung entspricht ohne Pflichtvorbereitung, denkbar sind 200 Stunden, und ohne Dienst- und Fachkunde schon lange nicht mehr den Anforderungen der Praxis. ⇒   ⇒  

2022 war ein schwieriges, aber auch erfolgreiches Jahr für unser Unternehmen

Der ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH Berlin mit der Sicherheitsfachschule ROTEIV®-Bildungszentrum und dem ROTEIV®-Onlineshop für Markensicherheitstechnik wurde im November 2022 im Überprüfungsaudit die Zertifizierung nach ISO 9001:2015 und die AZAV-Zulassung des ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin als zertifizierter Bildungsträger bestätigt. Seit 2003 liegen diese geprüften Qualitätsnachweise nun vor. Sie bestätigen auch die Kontinuität in Qualität und Zuverlässigkeit des ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin bei der Organisation und Durchführung verschiedener Coaching- und Bildungsmaßnahmen mit Schwerpunkt Sicherheit. Dazu zählt eine weit über dem Bundesdurchschnitt liegende Quote bestandener Prüfungen auch unter den erschwerten Bedingungen von Corona- und Flüchtlingskrise. Ebenso erfolgreich hat der Vertriebsbereich mit dem ROTEIV®-Onlineshop für Markensicherheitstechnik das schwierige Jahr 2022 mit Corona- und Flüchtlingskrise mit vielen sehr häufigen Veränderungen bewältigt. Diesen erfolgreichen Weg werden wir auch 2023 fortsetzen. Das Jahr 2022 war im Vergleich zu den vorangegangenen Krisenjahren nicht leichter. ⇒ ⇒ ⇒

Diensthundeführerausbildung und Vorbereitung auf IHK-Sachkundeprüfung eröffnet

Aktuelle Meldung in der Krise: Die mehrfach zertifizierte Sicherheitsfachschule in Berlin ROTEIV®-Bildungszentrum hat am 10.10.2022 die Qualifizierung „Geprüfter Hundeführer / Geprüfte Hundeführerin Bewachung nach DGUV Vorschrift 23“ und zwei Prüfungsvorbereitungskurse auf die IHK-Sachkundeprüfung noch im Dezember 2022, die "Sicherheitskraft mit IHK Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO und Zusatzqualifikationen" sowie die "Sicherheitskraft für bewaffnete Dienstleistungen mit IHK-Sachkundeprüfung und Waffensachkundeprüfung", eröffnet. Ein weiterer Kurs konnte am 04.11.2022 eröffnet werden. Wir wollen nicht verschweigen, dass aktuell die Durchführung dieser wichtigen Vorbereitung auf die Gewerberechtszugangsprüfung nach § 34a GewO und damit eine Tätigkeit in der Sicherheitsbranche nicht leicht ist. Obwohl es ausreichende Interessenten gibt, werden derartige Kurse sehr zögerlich mit Förderungen unterstützt. Dabei kann eine Vermittlung in eine Festanstellung nach bestandener Prüfung zugesichert werden. In der privaten Sicherheitswirtschaft existieren über 10.000 frei Stellen und das sind nur die gemeldeten. ⇒ ⇒ ⇒ 

Fachkurse mit anerkannten Zertifikaten im Aufwind

Die noch immer spürbare Zurückhaltung bei einigen Basisqualifizierungen nach § 34a GewO und bei Ausbildungen trifft auf einige Fachkurse nur bedingt zu. Delegierende Unternehmen und Selbstzahler nehmen spürbar zu. Dazu zählen  beim ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin die Qualifizierung zum „Geprüfter Hundeführer / Geprüfte Hundeführerin Bewachung nach DGUV Vorschrift 23“, die noch in diesem Jahr am 10.10.2022 erneut mit entsprechender Fachprüfung startet, die neue „Interventionskraft (IK) gem. VdS 2868“ auch auf Grund der vom VdS erneut 2022 autorisierten Prüfung und die Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG mit Vorbereitung, Trainingsschießen und Prüfung durch die vom LKA berufene eigene Prüfungskommission am ROTEIV®-Bildungszentrum. ⇒ ⇒ ⇒

Trotz Beschäftigungshoch auch 2022 noch über 11.000 offene Stellen - Dominanz von Basisqualifikationen ohne Dienstkunde und nachhaltige Perspektive

Die in einer Pressemitteilung des BDSW vom 21.07.2022 veröffentlichten Zahlen könnten zu dem Schluss führen, der Sicherheitswirtschaft ginge es hinsichtlich der aktuellen Personallage gut. Das wäre zu einseitig betrachtet. Einerseits fehlen nach wie vor Mitarbeiter und andererseits sind die Einstiegsqualifizierungen unzureichend. Die überwiegende Mehrzahl aller Sicherheitsmitarbeiter verfügt nur über die Gewerberechtszugänge nach § 34a GewO, die Unterrichtung von 40 Stunden und die IHK-Sachkundeprüfung ohne nachzuweisende Vorbereitung und ohne Prüfungsteil für Dienstkunde. Die Entwicklung bei diesen Zugangsqualifizierungen stagniert seit vielen Jahren. In der letzten Zeit vor allem, weil bereits in der vergangenen Legislaturperiode ein erstes Sicherheitsdienstleistungsgesetz angekündigt war, in dem man sich eine wesentlich anspruchsvollere Zugangsqualifizierung erhofft hatte. Dieses Gesetzt liegt noch nicht einmal im Entwurf vor. Vorher war der dafür verantwortliche DIHK weder bereit, eine Mindestvorbereitungszeit für die IHK-Sachkundeprüfung festzulegen – der europäische Dachverband CoESS hatte 200 Stunden empfohlen –  ⇒ ⇒ ⇒

Zur Qualifizierung von Kriegsflüchtlingen mit Bleibeperspektive für eine regulierte Sicherheitstätigkeit gem. § 34a GewO

Auf der Suche nach Festanstellungen mit Perspektive interessieren sich Kriegsflüchtlinge auch für eine Tätigkeit in der Objektbewachung und anderen Sicherheitstätigkeiten, die nach § 34a GewO reguliert und an Zugangsvoraussetzungen gebunden sind. Das schließt auch Schulabsolventen auf der Suche nach einer Berufsausbildung, zum Beispiel als Fachkraft oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit, ein.  Entsprechend einer Information des BDSW werden aus der Ukraine Geflüchtete eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) aufgrund der Richtlinie 2001/55/EG und des entsprechenden Durchführungsbeschlusses des Rates (EU) 2022/382 vom 04. März 2022 erhalten. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis wird ihnen die Erwerbstätigkeit grundsätzlich erlaubt sein. Zu beachten sind jedoch die gewerberechtlichen Zugangsbedingungen. Zur Durchführung von Bewachungsaufgaben dürfen nur Wachpersonen beschäftigt werden, die zuverlässig sind und über die erforderliche Qualifikation verfügen (§ 34a Abs. 1a Satz 1 GewO). Bezüglich der Qualifikation  ⇒  ⇒  ⇒ 

ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin ist nach neuen Prüfverfahren anerkannte Ausbildungsstätte für Interventionskräfte nach VdS 2868 in Berlin

Wichtige Voraussetzung einer VdS-Anerkennung als Interventionsstelle gemäß VdS 2172 – 2 ist die Qualifikation der Interventionskräfte. Als Nachweis der Qualifikation gilt die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulungsmaßnahme mit anschließender Wissensfeststellung. Diese anerkannte Ausbildung erfolgt rechtskonform nur durch eine VdS-anerkannte Ausbildungsstätte für IK. Das Zulassungsverfahren wurde zum 01.01.2022 vollkommen neu geregelt und qualitativ spürbar angehoben. Damit sind alle bisher geltenden Berechtigungen aufgehoben, zwingend notwendig ist eine Anerkennungsnummer des VdS.

ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin hat sich als bereits mehrfach zertifizierte Sicherheitsfachschule diesem anspruchsvollen Zulassungsverfahren gestellt und nunmehr die Zulassung für Ausbildungsstätten für Interventionskräfte nach VdS 2868 : 2020-12 (01) mit der Anerkennungsnummer PS 2118 erhalten. Hier sind die vom VdS zugelassenen Prüfenden Stellen veröffentlicht: https://vds.de/zertifikate/verzeichnis/V3507  ⇒  ⇒  ⇒ 

Betrügerische Jobangebote und unrealistische Prüfungsversprechen

Leider ist es notwendig, auf ein zunehmendes betrügerisches Phänomen hinzuweisen, welches nach Informationen mehrerer zertifizierter Sicherheitsfachschulen um sich greift. Mag es Ausdruck von Verzweiflung wirtschaftlich besonders geforderter Bildungsträger sein, es ist in jedem Fall eine Lüge gegenüber den Interessenten an einer Sicherheitsausbildung und auch ein Missbrauch von Fördermitteln. Worum geht es? Verallgemeinert dargestellt um ein Lockangebot mit einem gutbezahlten Job, gebunden an Bedingungen, deren Erfüllung am Ende jedoch nicht zu dem hochbezahlten Job führt. Der ist dann leider schon vergeben.

„Jobangebot als Sicherheitsfachkraft für 21 € pro Stunde – Bedingung ein Kurs mit IHK-Sachkundeprüfung in unserem Bildungsträger, danach sofortige Vermittlung!!!“ (inhaltlich abgewandelt) 

Was parallel in der Werbung dargestellt wird, sind unrealistische Prüfungsversprechen, wie „über 98 % bestehen bei uns die Prüfung“. Unrealistisch ist das aus zwei Gründen:

Warum Präsenzunterricht die IHK-Sachkundeprüfung besser vorbereitet, als Online-Lernen

Gegenwärtig erfolgen die organisierten Vorbereitungen auf die IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO entweder in bewährter Form mit Präsenzunterricht oder als Fernunterricht über das Internet, auch als Online-Unterricht bezeichnet, statt. Die Online-Variante hat sich erst bei dieser IHK-Prüfung in der Corona-Pandemie entwickelt, zuerst 2020 oftmals als Notlösung. Dabei wurde sichtbar, dass bis zu 40 % der vorgesehenen Teilnehmer nicht die technischen Voraussetzungen hatten, um überhaupt diese alternative Unterrichtsform zu nutzen. Die Bewerberstruktur hat sich seitdem nicht wesentlich verändert.

Vor der Pandemie gab es auch einige analoge Versuche, die sich aber trotz umfangreicher Förderungen nicht durchsetzen konnten. Dafür gab es verschiedene Gründe. ⇒  ⇒  ⇒

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